Tierseuchen

Zuständig

Beschreibung

Das Auftreten bestimmter Tierseuchen, die anzeigepflichtig oder meldepflichtig sind, wird in der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft registriert.
Das Auftreten von Tierseuchen weltweit wird beim Office International des Epizooties (OIE) registriert.
Im Falle eines Ausbruchs einer Tierseuche im Landkreis Teltow-Fläming werden die eingerichteten Sperr- oder Beobachtungsgebiete öffentlich bekanntgegeben.

Bitte beachten Sie

Zur Meldung an unser Amt verpflichtete Personen sind neben Tierärzten auch
Landwirte, Fischer, Jäger, Imker, auch alle privaten Tierhalter, die Kenntnis vom Auftreten anzeigepflichtiger oder meldepflichtiger Tierseuchen haben.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Tierseuchengesetz, Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen, Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Links

Ansprechpersonen

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)