Tollwut-Untersuchung bei Füchsen

Zuständig

Beschreibung

Um die Anerkennung der Tollwutfreiheit aufrecht zu erhalten, werden jährlich Untersuchungen an einer bestimmten Anzahl von Füchsen, Marderhunden und Waschbären durchgeführt. Die Jäger bringen die erlegten Tiere zum Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming. Diese werden dann zum Landeslabor Berlin-Brandenburg zur Untersuchung verbracht. Werden verhaltensauffällige Füchse erlegt, müssen diese natürlich in jedem Falle untersucht werden.

Für eine bestimmte jährliche festgelegte Zahl an Tieren erfolgen Aufwandsentschädigungen für die Erleger.

Hinweise

Die Untersuchungen werden vom Land Brandenburg bezahlt, sind also für den Jäger kostenlos.
Die erlegten Tiere bitte zweifach in Plastesäcken verpacken.

Bitte beachten Sie

Kranke und verhaltensauffällige Füchse sollten keinesfalls berührt werden. Wer ein solches Tier beobachtet, sollte den Revierinhaber benachrichtigen. Wurde ein Mensch oder Haustier von einem kranken oder verhaltensauffälligen Fuchs gebissen, so sollte der Fuchs immer auf Tollwut untersucht werden.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Tollwut-Verordnung, Tiergesundheitsgesetz

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)