Die Trichinenuntersuchung dient der Erkennung eines im Fleisch verschiedener Tiere vorkommenden Parasiten, der durch den Verzehr dieses Fleisches auch auf den Menschen übertragen werden kann. Trichinen können vorkommen bei Schweinen, Einhufern (z. B. Pferde), Wildschweinen, Bären, Füchsen, Sumpfbibern und Dachsen, deren Fleisch unterliegt daher der Untersuchungspflicht. Die Trichinenproben können zur Untersuchung im Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz (Raum C1-0-04) abgegeben werden.
Nach dem Verzehr trichinösen Fleisches können beim Menschen zunächst schwere typhusähnliche Magen-Darm-Beschwerden auftreten und nachfolgend rheumatische Muskelschmerzen. Die Trichinellose beim Menschen ist nicht heilbar.
Alle Schlachtungen (gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen) müssen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung angemeldet werden. Im Rahmen der amtlichen Untersuchungen werden auch die erforderlichen Trichinenuntersuchungen vorgenommen.
Wild, das Träger von Trichinen sein kann, unterliegt grundsätzlich der Trichinenuntersuchung.
VO (EG) Nr. 2075/2005
VO (EG) Nr. 853/2004
VO (EG) Nr. 854/2004
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbrauchrschutz (GebO MLUV) in der zurzeit gültigen Fassung.
Frau C. Bader
Sachbearbeiterin Fleischbeschau/Verbraucherschutz/Abrechnung
Zimmer: C1.0.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2224 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
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Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
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Am Nuthefließ 2
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info@teltow-flaeming.de
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