Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete, bakterielle Infektionskrankheit. Sie verläuft chronisch und ist vorrangig in den Atmungsorganen lokalisiert, kann jedoch grundsätzlich alle Organe befallen. Sie ist ansteckend und wird durch Tröpfcheninfektion über die Atemwege übertragen. Bei rechtzeitiger Diagnostik und Therapie ist die Tuberkulose heilbar. Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung.
Aufgaben des Gesundheitsamtes:
- Beratung und Betreuung von Tuberkulose-Erkrankten und Tuberkulose-Kontaktpersonen
- Ermittlung von Kontaktpersonen (Umgebungsuntersuchung) und Einleitung sowie Überwachung
diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen
- Nachsorge von Personen mit einer nicht mehr aktiven Tuberkulose
- enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
- Untersuchung zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Tuberkulose für Personen, die in einer
Gemeinschaftsunterkunft nach § 36 Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden sollen
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Keine
Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3835 03371 608 9050 Saida.Stein@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle