Überführungskennzeichen

Zuständig

Beschreibung

Die Zuteilung erfolgt für maximal 5 Tage und dient ausschließlich zu Probe- und Überführungsfahrten

Hinweise

Seit dem 1. Oktober 2017 muss der Antragsteller eines Kurzeitkennzeichens/Überführungskennzeichens, der keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, eine Erklärung zur Empfangsberechtigung bei der Zuteilung eines Kurzeitkennzeichens vorlegen.

Der Empfangsberechtigte muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und weist diesen durch den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nach. Der Personalausweis/ Reisepass ist im Original vorzulegen.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf der Rückseite der Erklärung zur Empfangsberechtigung

Kennzeichen werden zugeteilt, wenn der Halter seinen Hauptsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat oder der Standort des Fahrzeuges im Landkreis Teltow-Fläming ist.

Bitte beachten Sie

Bringen Sie unbedingt Papiere zum Fahrzeug (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder eine Kopie) mit.
Eine Hauptuntersuchung ggf. SP-Prüfung muss nachgewiesen werden.

Kennzeichen können bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder bei der für den Standort des Fahrzeugs (Nachweis ggf. durch Kaufvertrag) beantragt werden.

Kurzzeitkennzeichen "gelten nur" innerhalb des Bundesgebietes. Fahrten ins Ausland erfolgen auf eigene Gefahr !!

Notwendige Unterlagen

- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer),
- Vollmacht bei Vertretung,
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate,
- bei Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung),
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung und Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Links

Öffnungszeiten

Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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