Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch der Kindertagesstätte

Zuständig

Beschreibung

Der Landkreis Teltow-Fläming kann gem. § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII den Elternbeitrag abzüglich der häuslichen Ersparnis auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen.

Hinweise

Zum Elternbeitrag gehört nicht das Essengeld.

Bitte beachten Sie

Eine Übernahme kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag beim Jugendamt eingegangen ist. Eine rückwirkende Übernahme ist in der Regel nicht möglich.

Rechtliche Grundlagen

§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau S. Wolff
Sachbearbeiterin Finanzierung Kindertagesbetreuung
Zimmer: A7.0.16

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3559 03371 608 9001

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)