Arzneimittel werden auch freiverkäuflich im Handel z. B. in Drogeriemärkten und im Einzelhandel angeboten.
Der Handel wird durch das Gesundheitsamt überwacht.
Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf (bis auf Ausnahmen nach § 50 Abs.3 AMG) nur betrieben werden, wenn sachkundiges Personal vorhanden ist.
Es besteht Anzeigepflicht im Gesundheitsamt (bitte Formular verwenden):
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei nachträglichen Änderungen
- bei Abmeldung
Die Sachkundenachweise sind in der Verkaufsstelle/Betriebsstätte vorzuhalten.
>> Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln - Arzneimittelgesetz
>> Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG)
Herr D. Bahn
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3817 03371 608 9050 dennis.bahn@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle