Überwachung frei verkäuflicher Arzneimittel

Zuständig

Beschreibung

Arzneimittel werden auch freiverkäuflich im Handel z. B. in Drogeriemärkten und im Einzelhandel angeboten.
Der Handel wird durch das Gesundheitsamt überwacht.

Hinweise

Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf (bis auf Ausnahmen nach § 50 Abs.3 AMG) nur betrieben werden, wenn sachkundiges Personal vorhanden ist.

Bitte beachten Sie

Es besteht Anzeigepflicht im Gesundheitsamt (bitte Formular verwenden):
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei nachträglichen Änderungen
- bei Abmeldung

Notwendige Unterlagen

Die Sachkundenachweise sind in der Verkaufsstelle/Betriebsstätte vorzuhalten.

Link

>> Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln - Arzneimittelgesetz
>> Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG)

Ansprechpersonen

Herr D. Bahn
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3817 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)