Grünlandflächen, die im Rahmen der Agrarförderung gefördert werden oder gefördert werden sollen, dürfen nur mit Genehmigung umgebrochen werden (keine andere Nutzung als DGL).
formgebundenes Antragsverfahren
Zum DGL gehören auch Ackerflächen, die mehr als 5 Jahre nicht in die Fruchtfolge einbezogen wurden und auf denen Gras- und Grünfutterpflanzen wachsen. Ausnahmen sind möglich.
Die Einstufung, ob eine Fläche förderrechtlich DGL ist, finden Sie unter folgendem LINK
https://maps.brandenburg.de/WebOffice/?project=DFBK_www_CORE
oder kann hier im Landwirtschaftsamt erfragt werden.
Antragsteller auf Agrarförderung, die DGL ohne entsprechende Genehmigung umbrechen, werden im Rahmen der beantragten Förderung sanktioniert und müssen wieder DGL ansäen.
Der Antrag kann im Landwirtschaftsamt angefordert oder unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/brandenburg/ministerium/dauergruenland
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Art. 4 i. V. m. Art. 45 Abs. 1
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 Art. 44 Abs. 1
Frau P. Radschinsky
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4711 03371 608 9500 petra.radschinsky@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle