Umbruch von Dauergrünland

Zuständig

Beschreibung

Grünlandflächen, die im Rahmen der Agrarförderung gefördert werden oder gefördert werden sollen, dürfen nur mit Genehmigung umgebrochen werden (keine andere Nutzung als DGL).

Hinweise

formgebundenes Antragsverfahren

Bitte beachten Sie

Zum DGL gehören auch Ackerflächen, die mehr als 5 Jahre nicht in die Fruchtfolge einbezogen wurden und auf denen Gras- und Grünfutterpflanzen wachsen. Ausnahmen sind möglich.
Die Einstufung, ob eine Fläche förderrechtlich DGL ist, finden Sie unter folgendem LINK
https://maps.brandenburg.de/WebOffice/?project=DFBK_www_CORE
oder kann hier im Landwirtschaftsamt erfragt werden.
Antragsteller auf Agrarförderung, die DGL ohne entsprechende Genehmigung umbrechen, werden im Rahmen der beantragten Förderung sanktioniert und müssen wieder DGL ansäen.

Notwendige Unterlagen

Der Antrag kann im Landwirtschaftsamt angefordert oder unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/brandenburg/ministerium/dauergruenland

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Art. 4 i. V. m. Art. 45 Abs. 1
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 Art. 44 Abs. 1

Links

Ansprechpersonen

Frau P. Radschinsky
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4711 03371 608 9500

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
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