Zulassung eines Fahrzeuges aus unserem Zulassungsbereich (TF-....) auf Ihren Namen.
Auf Antrag können auch die Kennzeichen geändert werden.
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Kfz-Steuer möglich. Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungsstelle (Gebührenschulden) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II/Allgemeine Betriebserlaubnis, Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer), Vollmacht bei Vertretung, Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate -, bei Zulassung auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung), bei minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung/Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung und ggf. die vorhandenen Kennzeichen sowie gültige Hauptuntersuchung
Fahrzeugverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Strßenverkehr (GebOSt)
Bitte beachten Sie neue Öffnungszeiten und Online-Terminbuchung ab 19. Januar 2026
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
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Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle