Zulassung des Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich auf Ihren Namen/Firma
- siehe Wunschkennzeichen
- Bei Umzug des Halters innerhalb des Landes Brandenburg können die bisherigen Kennzeichen beibehalten werden.
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Kfz-Steuer möglich. Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungs stelle (Gebührenschulden) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II / Allgemeine Betriebserlaubnis, Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer), Vollmacht bei Vertretung, Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate -, bei Zulassung auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung), bei minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung/Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung oder ggf. die vorhandenen Kennzeichen und der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II sowie gültige Hauptuntersuchung
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Achtung: Der Markenspender für die Anmeldung schließt 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Aus Kapazitätsgründen kann er auch bereits vorzeitig geschlossen werden!
Bei mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung, nur in der Außenstelle Zossen.
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten und Informationen über vorzeitigen Annahmeschluss aufgrund hohen Andrangs beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle