Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU-/EWR-Staat und einem Staat aus Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), sowie aus einem Drittstaat

Zuständig

Beschreibung

Sie sind Inhaber einer ausländischen Führerscheins und möchten diesen in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Notwendige Unterlagen

EU-/EWR-Staaten/Anlage 11 Staaten

- Personalausweis oder
- Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch),
- ausländischer Führerschein im Original
- Nachweis des Aufenthaltes von mindestens 185 Tagen in Deutschland

Drittstaaten

- Personalausweis oder
- Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch),
- ausländischer Führerschein im Original, sowie eine Übersetzung des Führerscheins (z. B. durch anerkannten Automobilclub/anerkannten Urkundenübersetzer)
- bei den Klassen A, B und BE zusätzlich eine Sehtestbescheinigung und einen erste Hilfe Nachweis,
- bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung und einen erste Hilfe Nachweis sowie ein Führungszeugnis,
-Fahrschule benennen, da in der Regel eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden muss,
- Nachweis des Aufenthaltes von mindestens 185 Tagen in Deutschland
- Hinweis: vom Datum der Hauptwohnsitznahme in Deutschland ist der/die Antragsteller*in 6 Monate berechtigt, ein Fahrzeug im Inland zu führen

Rechtliche Grundlagen

- §§ 28, 29, 30, 31 FeV
- Anlage 11 FeV

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Links

Ansprechpersonen

Frau L. Schubert
Sachbearbeiterin Eignung
Zimmer: 16

Kfz-Zulassungsstelle Luckenwalde
Louis-Pasteur-Straße 5
14943 Luckenwalde

03371 608 2757 03371 608 9061

Frau C. Lindner
Sachbearbeiterin Fahrerlaubniserteilung
Zimmer: 3

03371 608 2824 03371 608 9061

Frau Kralisch
Sachbearbeiterin Fahrerlaubniserteilung
Zimmer: 2

03371 608 2759 03371 608 9061

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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