Umweltinformation auf Antrag

Zuständig

Beschreibung

Jede Person hat nach dem Umweltinformationsrecht freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen. Bund und Länder haben dazu Regelungen erlassen, die die völkerrechtlichen Vorgaben ("erste Säule" der Aarhus-Konvention) sowie die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG der Europäischen Union umsetzen.

Zu den informationspflichtigen Stellen gehört auch das Umweltamt des Landkreises Teltow-Fläming. Für einen erleichterten Informationszugang, stellen wir bereits eine Vielzahl an Umweltinformationen über die untenstehenden Links zur Verfügung. Sollten die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen darin nicht enthalten sein, können Sie einen Antrag auf Informationszugang stellen. Der Antrag bedarf keiner Begründung und kann formlos, also schriftlich, mündlich, per E-Mail oder auf andere Weise gestellt werden. Es genügt, wenn der Antrag erkennen lässt, zu welchen Umweltinformationen Sie Zugang wünschen und in welcher Art (zum Beispiel schriftlich, digital etc.) die Information erfolgen soll.

Hinweise

Der Anspruch auf Informationszugang kann zum Schutz öffentlicher und privater Belange eingeschränkt sein. Zu den öffentlichen Belangen zählen unter anderem die öffentliche Sicherheit, die Funktions- und Handlungsfähigkeit der informationspflichtigen Stelle oder die Verfahrensrechte der Betroffenen bspw. bei laufenden Gerichtsverfahren. Auch darf ein Antrag nicht offensichtlich missbräuchlich gestellt sein. Private Belange beziehen sich hingegen insbesondere auf den Schutz von personenbezogenen Daten, Urheberrechten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Bitte beachten Sie

Bitte beachten Sie, dass nur die Umweltinformationen zur Verfügung gestellt werden können, die beim Umweltamt des Landkreises Teltow-Fläming vorliegen. Sollten die beantragten Informationen hier nicht vorhanden sein, wird Ihr Antrag weitergeleitet oder Ihnen die entsprechende informationspflichtige Stelle mitgeteilt, sofern diese bekannt ist.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

Umweltinformationsrichtlinie der EU (Richtlinie 2003/4/EG)
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)
Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO)

Gebühren

Die Einsichtnahme vor Ort sowie mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind grundsätzlich gebührenfrei. Für aufwändigere Informationsübermittlungen können Gebühren erhoben werden. Einzelheiten regelt die Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO).

Links

Ansprechpersonen

Herr M. Petzold
Sachbearbeiter Widersprüche und Akteneinsicht
Zimmer: A5.3.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2302 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
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Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
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