Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige , Wehrübende und Zivildienstleistende

Zuständig

Beschreibung

Das Unterhaltssicherungsgesetz regelt den Rechtsanspruch auf besondere finanzielle Hilfen des Staates für freiwillig Wehrdienstleistende, Wehrübende und deren Familie.

Hinweise

- Die Leistungen nach dem USG werden nur auf Antrag gewährt.
- Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor Antritt des Wehrdienstes zu stellen.
- Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Dienstes.

Bitte beachten Sie

Die Anträge sollten vollständig ausgefüllt mit den im Antrag angegebenen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Anträge erhalten Sie in der Unterhaltssicherungsbehörde oder werden Ihnen auf Anfrage auch gern zugesandt.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der Wehrdienstleistenden und ihrer Angehörigen
(Unterhaltssicherungsgesetz - USG)

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Frau N. Gutsche
Sachgebietsleiterin
Zimmer: B4.0.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3380 03371 608 9210

Frau U. Schwarze
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.0.17

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3387 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)