Das Unterhaltssicherungsgesetz regelt den Rechtsanspruch auf besondere finanzielle Hilfen des Staates für freiwillig Wehrdienstleistende, Wehrübende und deren Familie.
- Die Leistungen nach dem USG werden nur auf Antrag gewährt.
- Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor Antritt des Wehrdienstes zu stellen.
- Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Dienstes.
Die Anträge sollten vollständig ausgefüllt mit den im Antrag angegebenen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Die erforderlichen Anträge erhalten Sie in der Unterhaltssicherungsbehörde oder werden Ihnen auf Anfrage auch gern zugesandt.
Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der Wehrdienstleistenden und ihrer Angehörigen
(Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
keine
Frau N. Gutsche
Sachgebietsleiterin
Zimmer: B4.0.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3380 03371 608 9210 sozialamt@teltow-flaeming.de
Frau U. Schwarze
Sachbearbeiterin
Zimmer: B4.0.01
03371 608 3312 03371 608 9210 sozialamt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle