Unterhaltungspflicht nach Wasserrecht

Zuständig

Beschreibung

Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich rechtliche Aufgabe.
Für Gewässer I. Ordnung obliegt sie dem Landesamt für Umwelt (LfU) und für Gewässer II. Ordnung den Wasser- und Boden- oder den Gewässerunterhaltungsverbänden.


Hinweise

Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung ist es unter anderen die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten beziehungsweise wieder herzustellen (näher im § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Bitte beachten Sie

Bei Problemen mit Wasserständen als Folge mangelnder oder überzogener Unterhaltung wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Verband oder das Landesamt für Umwelt (LfU).

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§§ 40 und 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den §§ 78 - 86 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)