Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen

Zuständig

Beschreibung

Am 01.11.2011 ist die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung ist der neu festgelegte "technische Maßnahmewert" für Legionellen von 100 Legionellen in 100 Milliliter Wasser.
Daraus ergibt sich eine Untersuchungspflicht für Betreiber von Großanlagen für die Warmwasserversorgung.
Großanlagen sind Anlagen mit Trinkwasserspeicher > 400 Liter und/oder Rohrleitungsvolumen > 3 Liter zwischen Ausgang Trinkwassererwärmung und Entnahmestelle.

Hinweise

Es sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen:
1. der Bestand
2. die Neuinbetriebnahme/Stillegung
(Einzelmeldung/Sammelliste s. Link zu den unten aufgeführten Formularen)

Nach Rücksendung der Liste an das Gesundheitsamt erfolgt die Festlegung der Probestellencodierung (z.B. 12072240HI0001) in der Trinkwasserdatenbank.
Die Codierungsnummer ist mit Angaben zum Objekt dem Untersuchungslabor zu übergeben.

Bitte beachten Sie

Im Merkblatt - Rechtliche Grundlagen: Pflichten des Unternehmers einer Trinkwassererwärmungsanlage - ist im Anhang eine Laborliste beigefügt.
Die Festlegung der Probenahmestellen erfolgt durch den Unternehmer/die Wartungsfirma gemäß DVGW Arbeitsblatt W551.
(siehe Link zum Merkblatt "Pflichten des Unternehmers...")

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Trinkwasserverordnung

Gebühren

Für die amtliche Überwachung (ohne Probenahme) einer Großanlage wird eine Verwaltungsgebühr von 40,00 € erhoben.

Link

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

>> Trinkwasserverordnung

Ansprechpersonen

Frau I. Götze
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.0.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3818 03371 608 9050

Herr R. Schultze
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3819 03371 608 9050

Frau M. Tinius
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.0.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3822 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)