Am 01.11.2011 ist die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Eine wichtige Änderung ist der neu festgelegte "technische Maßnahmewert" für Legionellen von 100 Legionellen in 100 Milliliter Wasser.
Daraus ergibt sich eine Untersuchungspflicht für Betreiber von Großanlagen für die Warmwasserversorgung.
Großanlagen sind Anlagen mit Trinkwasserspeicher > 400 Liter und/oder Rohrleitungsvolumen > 3 Liter zwischen Ausgang Trinkwassererwärmung und Entnahmestelle.
Es sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen:
1. der Bestand
2. die Neuinbetriebnahme/Stillegung
(Einzelmeldung/Sammelliste s. Link zu den unten aufgeführten Formularen)
Nach Rücksendung der Liste an das Gesundheitsamt erfolgt die Festlegung der Probestellencodierung (z.B. 12072240HI0001) in der Trinkwasserdatenbank.
Die Codierungsnummer ist mit Angaben zum Objekt dem Untersuchungslabor zu übergeben.
Im Merkblatt - Rechtliche Grundlagen: Pflichten des Unternehmers einer Trinkwassererwärmungsanlage - ist im Anhang eine Laborliste beigefügt.
Die Festlegung der Probenahmestellen erfolgt durch den Unternehmer/die Wartungsfirma gemäß DVGW Arbeitsblatt W551.
(siehe Link zum Merkblatt "Pflichten des Unternehmers...")
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Trinkwasserverordnung
Für die amtliche Überwachung (ohne Probenahme) einer Großanlage wird eine Verwaltungsgebühr von 40,00 erhoben.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Frau I. Götze
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.0.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3818 03371 608 9050 Ines.Goetze@teltow-flaeming.de
Herr R. Schultze
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3819 03371 608 9050 Ronny.Schultze@teltow-flaeming.de
Frau M. Tinius
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.0.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3822 03371 608 9050 hygieneundumwelt@teltow-flaeming.de
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
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14943 Luckenwalde
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