Veranstaltungen auf Landesgewässern, Genehmigung

Zuständig

Beschreibung

Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf schiffbaren Landesgewässern, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen führen oder die Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung nach § 76 Abs. 1 der Landesschifffahrtsverordnung

Hinweise

Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Notwendige Unterlagen

Der Antrag sollte enthalten:
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Verantwortliche Person mit Anschrift/Telefonnummer
- Art der Veranstaltung (Korsofahrt, Segelregatta, Rennen)
- Dauer der Veranstaltung (Beginn/Ende, Datum/Zeit)
- Genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
- Gewässer
- Übersichtskarte
- Zahl der Teilnehmer
- Zahl und Art der Wasserfahrzeuge, dar. Sicherungsfahrzeuge
- Bereitstellung von Rettungskräften (DRK,DLRG,WSP)
- Beabsichtigte Sperrung von Wasserläufen und –flächen

Zusätzlich:
bei Korsofahrten:
- Streckenverlaufskarte

bei Segelregatta und Rennen:
- Karte mit eingezeichneter Wasserfläche der Segelregatta bzw. Eckpunkte der Rennstrecke
- Art und Farbe der verwendeten Begrenzungs- bzw. Wendetonnen

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg(Landesschifffahrtsverordnung- LSchiffV) vom 25. April 2005 (GVBl. II Nr. 10 S. 166)
Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt vom 4.März 1997 (GVBl. II Nr. 8 S. 148)

Gebühren

Gemäß der Tarifstelle 35 des Gebührenverzeichnisses der vorgenannter Verordnung sind Gebühren in Höhe von 51,13 € bis 153,39 € zu erheben. In Standardfällen wird der Rahmenmittelwert in Höhe von 102,26 € verlangt werden. Berücksichtigt wird der Verwaltungsaufwand, der wirtschaftliche Nutzen, die Art und Dauer sowie die Bedeutung der Veranstaltung unter der Berücksichtigung der Teilnehmerzahl und Anzahl von Wasserfahrzeugen. Dies erfolgt mit dem Genehmigungsbescheid.

Ansprechpersonen

Frau S. Nitzsche
Sachbearbeiterin Gewerberecht
Zimmer: A1.2.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2113 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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