Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen auf schiffbaren Landesgewässern, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen führen oder die Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen einer Genehmigung nach § 76 Abs. 1 der Landesschifffahrtsverordnung
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Der Antrag sollte enthalten:
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Verantwortliche Person mit Anschrift/Telefonnummer
- Art der Veranstaltung (Korsofahrt, Segelregatta, Rennen)
- Dauer der Veranstaltung (Beginn/Ende, Datum/Zeit)
- Genaue Örtlichkeit der Veranstaltung
- Gewässer
- Übersichtskarte
- Zahl der Teilnehmer
- Zahl und Art der Wasserfahrzeuge, dar. Sicherungsfahrzeuge
- Bereitstellung von Rettungskräften (DRK,DLRG,WSP)
- Beabsichtigte Sperrung von Wasserläufen und flächen
Zusätzlich:
bei Korsofahrten:
- Streckenverlaufskarte
bei Segelregatta und Rennen:
- Karte mit eingezeichneter Wasserfläche der Segelregatta bzw. Eckpunkte der Rennstrecke
- Art und Farbe der verwendeten Begrenzungs- bzw. Wendetonnen
Verordnung über die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg(Landesschifffahrtsverordnung- LSchiffV) vom 25. April 2005 (GVBl. II Nr. 10 S. 166)
Verordnung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt vom 4.März 1997 (GVBl. II Nr. 8 S. 148)
Gemäß der Tarifstelle 35 des Gebührenverzeichnisses der vorgenannter Verordnung sind Gebühren in Höhe von 51,13 € bis 153,39 € zu erheben. In Standardfällen wird der Rahmenmittelwert in Höhe von 102,26 € verlangt werden. Berücksichtigt wird der Verwaltungsaufwand, der wirtschaftliche Nutzen, die Art und Dauer sowie die Bedeutung der Veranstaltung unter der Berücksichtigung der Teilnehmerzahl und Anzahl von Wasserfahrzeugen. Dies erfolgt mit dem Genehmigungsbescheid.
Frau S. Nitzsche
Sachbearbeiterin Gewerberecht
Zimmer: A1.2.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2113 03371 608 9020 Sara.Nitzsche@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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Sprechzeiten
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