Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (das sind u.a. Straßen, Parkplätze, Gehwege) sind erlaubnispflichtig.
Zu erlaubnispflichtigen Veranstaltungen zählen u. a. Motorsportveranstaltungen, Radrennen und Sportwettkämpfe, Wochen- und andere Märkte, Straßenfeste, Festumzüge, Volks- oder Radmärsche, Werbeveranstaltungen, Filmaufnahmen .
Sind zusätzliche Haltverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Parkplätze erforderlich, sollten sie gleich mit angegeben werden.
Rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen! Bei Veranstaltungen ist auch ein Versicherungsnachweis über die Haftpflicht zu erbringen; ebenso eine sog. Freistellungserklärung.
schriftlicher Antrag mit Angabe der Art der Veranstaltung, Ort (am besten mit einer Lageskizze, in der die abzusperrende Fläche und notwendige zusätzliche Verkehrszeichen eingetragen werden), Dauer, voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer/Gäste, Programmablauf.
§ 29 Abs. 2 StVO
10,20 bis 767,00 (bei außergewöhnlich hohem Aufwand bis zu 2301,00 )
Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2720 03371 608 9060 b.hinze@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle