Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren/Bauantrag

Zuständig

Beschreibung

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kann beantragt werden, wenn ein Wohngebäude errichtet oder verändert werden soll, bei dem kein Geschossfußboden höher als 22 m über der Geländeoberfläche liegt (Gebäude mittlerer Höhe).

Dieses vereinfachte Prüfverfahren hat folgende Vorteile:
- Die wichtigsten Eckdaten eines möglichen Hauses sind durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits vorgegeben.
- Über den Bauantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden. Die Behörde kann diese Frist gegenüber der Bauherrin bzw. dem Bauherrn aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der genannten Fristen entschieden worden ist.
- Die Bauaufsichtsgebühren sind geringer als bei einem Baugenehmigungsverfahren.

Hinweise

Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren können nur für Wohngebäude genutzt werden, die im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes errichtet werden sollen und dessen Festsetzungen nicht widersprechen. (z. B. max. Höhe, max. Geschosse usw.) Sind Abweichungen, Befreiungen oder Ausnahmen erforderlich, kann das Baugenehmigungsverfahren gewählt werden (siehe dort).

Notwendige Unterlagen

 

Rechtliche Grundlagen

 

Gebühren

 

Link

 

Bitte beachten Sie

Um ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchführen zu können, sind amtlich bekannt gemachte Antragsformulare erforderlich. Sie erhalten diese Formulare im Fachhandel oder unter dem unten genannten Link Antragsformulare.
Die weiteren Unterlagen werden durch den Objektplaner (z. B. Architekten) für Sie erstellt.

Rechtliche Grundlagen

BauGB, BbgBauO, BbgBauVorlV, BbgBauGebO

Gebühren

Die Gebühren für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren entsprechen 80 Prozent der Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren (siehe dort).

Links

Ansprechpersonen

Frau M. Nicksch
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4337 03371 608 9160

Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03

03371 608 4311 03371 608 9160

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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