Verkauf (von Fahrzeugen)

Zuständig

Beschreibung

Bei Veräußerung eines noch zugelassenen Fahrzeuges ist der Zulassungsstelle der Erwerber mit Anschrift, mitzuteilen.
Es sind alle Unterlagen aufzuführen, die übergeben worden sind, wie z. B. Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II); Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)

Hinweise

Sollte der Kaufvertrag nicht vollständig sein oder erweisen sich die Daten des Erwerbers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde auf Kosten des letzten eingetragenen Halters eine Außerbetriebsetzung, mit Aufbietung des Fahrzeugbriefes/ZB II und Fahndung nach den Kennzeichen veranlassen.

Bitte beachten Sie

Die Steuer- und Versicherungspflicht endet nicht mit Eingang einer vollständigen Veräußerungsanzeige.
Es wird dringend empfohlen, ein Fahrzeug vor Veräußerung außer Betrieb zu setzen, da somit grundsätzlich die Steuer- und Versicherungspflicht endet.

Notwendige Unterlagen

Kaufvertrag oder sonstige Veräußerungsanzeige, woraus der Verkauf vertraglich hervorgeht - mit Unterschrift des Verkäufers und Käufers und Angaben der übergebenen Dokumente.

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Öffnungszeiten

Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)