Verkehrslenkung bedeutet:
- Beschilderung und Markierung von öffentlichen Verkehrsflächen wie z. B.
Straßen, Parkplätzen/-häusern, Geh-/Radwegen
- Einrichten von Lichtzeichenanlagen (siehe Lichtzeichenanlagen)
- teilweises oder vollständiges Sperren von Straßen wegen Veranstaltungen,
Baustellen u.a. zum Zweck der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit
im Straßenverkehr
Auch bei allgemeinen Problemen kann sich jeder telefonisch, schriftlich oder persönlich an das Straßenverkehrsamt wenden.
Die Angaben müssen so konkret wie möglich erfolgen.
Der Antrag muss rechtzeitig, i.d.R. 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme, schriftlich an das Straßenverkehrsamt gestellt werden, da noch andere Behörden befragt werden müssen, ob Bedenken bestehen.
Baustellen: Antragsformular, Bauablaufplan
Veranstaltungen: Antragsformular, Versicherungsnachweis,
Freistellungserklärung
Allgemein : § 45 Abs. 1 StVO
Baustellen: § 45 Abs. 6 StVO
Veranstaltungen: § 29 StVO
10,20 - 767,00 (Einzelfallentscheidung)
Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2720 03371 608 9060 b.hinze@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle