Das Kataster- und Vermessungsamt Teltow-Fläming erledigt Anträge zur Vermessung von Grenzen an Flurstücken und Gebäuden.
Dazu gehören Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen gemäß § 23 (2) Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) und sonstige Vermessungen z.B. die Einmessung von Nutzungsarten, Anzeige von Grenzen, Passpunktbestimmungen.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte bzw. deren Beauftragte, sowie künftige Erwerber von Grundstücken.
Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
Die Gebühren für örtliche Vermessungstätigkeiten richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) im Land Brandenburg - Tarifstelle 4.
Frau C. Czilwa
Vermessung
Zimmer: C7.2.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4222 03371 608 9090 corinna.czilwa@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle