Vermessungstätigkeiten

Zuständig

Beschreibung

Das Kataster- und Vermessungsamt Teltow-Fläming erledigt Anträge zur Vermessung von Grenzen an Flurstücken und Gebäuden.

Hinweise

Dazu gehören Teilungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen gemäß § 23 (2) Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) und sonstige Vermessungen z.B. die Einmessung von Nutzungsarten, Anzeige von Grenzen, Passpunktbestimmungen.

Bitte beachten Sie

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte bzw. deren Beauftragte, sowie künftige Erwerber von Grundstücken.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)

Gebühren

Die Gebühren für örtliche Vermessungstätigkeiten richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) im Land Brandenburg - Tarifstelle 4.

Ansprechpersonen

Frau C. Czilwa
Vermessung
Zimmer: C7.2.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4222 03371 608 9090

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)