Verschrotten eines Kraftfahrzeugs

Zuständig

Beschreibung

Ein Kraftfahrzeug mit einem Verwertungsnachweis außer Betrieb setzen.

Hinweise

Fahrzeuge aus allen Zulassungsstellen der Bundesrepublik können außer Betrieb gesetzt werden, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Bitte beachten Sie

Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichenschilder, ggf. Verschrottungsprotokoll

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

Achtung: Aus Kapazitätsgründen kann der Markenspender für die Anmeldung bereits vorzeitig geschlossen werden!

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)