behinderte Menschen, haben bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln und Körperersatzstücken, um:
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen
- den Erfolg der Heilbehandlung zu sichern
- eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen
Durch die Versorgung mit Hilfsmitteln und Körperersatzstücken soll das möglichst unabhängige Leben im häuslichen Bereich unterstützt und eine selbstständige Lebensführung ermöglicht werden.
Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind vorrangig. Die Hilfen sind einkommens- und vermögensabhängig.
- formloser Antrag/Sozialhilfeantrag
- Ärztliches Attest mit Angabe der Diagnosen
- Bescheid der Pflegekasse oder
- Mitteilung über Antragstellung bei der Pflegekasse
- Bescheid der Krankenkasse bzw.
- Mitteilung über Antragstellung bei der Krankenkasse
- Unterlagen über Einkommen und Vermögen
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX); § 31
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); § 54
keine
- ärztliche Atteste sind durch den Antragsteller zu finanzieren
Frau M. Wolter
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3335 03371 608 9210 m.wolter@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle