Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen

Zuständig

Beschreibung

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen.

Hinweise

Durch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln soll die Pflege im häuslichen Bereich unterstützt, eine selbstständige Lebensführung ermöglicht und die stationäre Pflege vermieden werden.

Bitte beachten Sie

Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind vorrangig. Die Hilfen sind einkommens- und vermögensabhängig.

Notwendige Unterlagen

- formloser Antrag/Sozialhilfeantrag
- ärztliches Attest mit Angabe der Diagnosen
- Bescheid der Pflegekasse oder
- Mitteilung über Antragstellung bei der Pflegekasse
- Bescheid der Krankenkasse bzw.
- Mitteilung über Antragstellung bei der Krankenkasse
- Unterlagen über Einkommen und Vermögen

Rechtliche Grundlagen

- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 61 ff SGB XII
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 36 ff SGB XI

Gebühren

keine
- ärztliche Atteste sind durch den Antragsteller zu finanzieren

Links

Ansprechpersonen

Frau M. Wolter
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3335 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)