Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen.
Durch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln soll die Pflege im häuslichen Bereich unterstützt, eine selbstständige Lebensführung ermöglicht und die stationäre Pflege vermieden werden.
Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind vorrangig. Die Hilfen sind einkommens- und vermögensabhängig.
- formloser Antrag/Sozialhilfeantrag
- ärztliches Attest mit Angabe der Diagnosen
- Bescheid der Pflegekasse oder
- Mitteilung über Antragstellung bei der Pflegekasse
- Bescheid der Krankenkasse bzw.
- Mitteilung über Antragstellung bei der Krankenkasse
- Unterlagen über Einkommen und Vermögen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 61 ff SGB XII
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), § 36 ff SGB XI
keine
- ärztliche Atteste sind durch den Antragsteller zu finanzieren
Frau M. Wolter
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3335 03371 608 9210 m.wolter@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle