Einzelne Fragen zu einem geplanten Vorhaben können über den Vorbescheid beantwortet werden. So kann es im Vorfeld interessant sein zu erfahren, ob ein bestimmtes Grundstück als Wohngrundstück genutzt werden kann. Die typische Frage dafür lautet: Ist auf dem Grundstück .... Wohnnutzung zulässig (Art der Nutzung)? Wird diese Frage im Vorbescheid bejaht, ist sie für sechs Jahre bindend beantwortet und kann in einem folgenden Baugenehmigungsverfahren nicht mehr anders entschieden werden.
Weitere Beispiele für Vorbescheidsfragen:
Jede dieser Einzelfragen muss selbstständig zu beantworten sein. Daher ist es möglich, in einem Vorbescheid sowohl positive als auch negative Antworten zu erhalten.
Bauanträge haben, soweit sie nicht vorrangig zu bearbeiten sind, wegen der angespannten Personalsituation in der Unteren Bauaufsichtsbehörde gegenwärtig eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich sieben Monaten.
Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Bauantrages ab. Sie tragen dadurch dazu bei, dass Bauanträge von der Behörde zügiger bearbeitet werden können.
Vorrangig bearbeitet werden Bauanzeigen im Bauanzeigeverfahren und Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, die beide u. a. voraussetzen, dass das Bauvorhaben in einem Gebiet liegt, für das ein Bebauungsplan besteht. Vorrangig bearbeitet werden auch kommunale Bauprojekte, die von den Kommunen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit betrieben werden und der Daseinsvorsorge dienen, sowie Kitas, Schulen in privater Trägerschaft, Flüchtlingsunterkünfte, Bauvorhaben von Zweckverbänden und Rettungswachen.
Es ist erforderlich, dass Sie die amtlich bekannt gemachten Antragsformulare nutzen. Diese erhalten Sie im Fachhandel oder unter dem unten genannten Link Antragsformulare. Um die einzelnen Fragen beurteilen zu können, sind meist weitere Unterlagen einzureichen, in denen dargestellt wird, wie die Grundstücke in der näheren Umgebung genutzt und/oder bebaut sind.
BauGB, BbgBO, BbgBauVorlV, BbgBauGebO
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Einzelfragen, dem Verwaltungsaufwand und/oder dem wirtschaftlichen Wert, der sich aus einer positiven Antwort schöpfen lässt.
Der Rahmen liegt bei Erteilung eines Vorbescheides zur Beantwortung einzelner Fragen eines konkreten Vorhabens zwischen 100 und 2.000 €. Bei Erteilung eines Vorbescheides zur Beantwortung der Fragen der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens sind Gebühren zwischen 400 und 10.000 € zu erheben.
Frau S. Hagen
Büromitarbeiterin (Großbeeren, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow)
Zimmer: A5-2-01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4349 03371 608 9160 sandy.hagen@teltow-flaeming.de
Frau A. Templin
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4348 03371 608 9160 andrea.templin@teltow-flaeming.de
Frau A. Ermer
Büromitarbeiterin (Großbeeren, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow)
Zimmer: A5.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4343 03371 608 9160 angelika.ermer@teltow-flaeming.de
Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4311 03371 608 9160 michaela.paetzold@teltow-flaeming.de
Frau D. Trogant
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4354 03371 608 9160 Doreen.Trogant@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle