Vormundschaft

Zuständig

Beschreibung

Ein minderjähriges Kind erhält einen Amtsvormund, wenn
- es nicht unter elterlicher Sorge steht (z. B. Sorgerechtsentzug) oder
- die Eltern nicht zur Vertretung des minderjährigen Kindes berechtigt sind (z. B. minderjährige Kindesmutter).

Das Jugendamt als Amtsvormund hat die Aufgabe, die elterlichen Sorge auszuüben, d. h., das minderjährige Kind wird durch den im Jugendamt tätigen Amtsvormund vertreten. Der Amtsvormund trifft die Entscheidungen im Interesse und zum Wohle des Kindes bei der Pflege und Erziehung, seinen Aufenthalt, bei Antragstellungen u. a. m.

Weiterhin besteht die Möglichkeit mehrere Vormünder zu bestellen um die Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes (z. B. Unterhalt) zu erleichtern.

Hinweise

Der Amtsvormund wird vom Amtsgericht bestellt. Die Bestellung für das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming kann erfolgen, wenn das minderjährige Kind seinen tatsächlichen Aufenthalt im Landkreis hat. Die Zuständigkeit ist territorial auf fünf Vormünder aufgeteilt.

Bitte beachten Sie

Für Anträge auf Vormundschaft sind die Vormundschaftsgerichte Luckenwalde und Zossen zuständig.

Rechtliche Grundlagen

- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1773 ff BGB
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 55 ff SGB VIII

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Herr F. Engler
Sachbearbeiter Vormundschaften/Pflegschaften
Zimmer: A7.2.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3434 03371 608 9005

Frau K. Tischbier
Sachbearbeiterin Vormundschaften/Pflegschaften
Zimmer: A7.2.06

03371 608 3437 03371 608 9005

Frau D. Mainka
Sachbearbeiterin Vormundschaften/Pflegschaften
Zimmer: A7.2.06

03371 608 3347 03371 608 9005

Frau E. Kulinna
Sachbearbeiterin Vormundschaften/Pflegschaften
Zimmer: A7.2.06

03371 608 3436 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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