Anträge auf Vornamensänderung müssen beim örtlichen Standesamt gestellt werden.
Entscheidungsbehörde ist die Namensänderungsbehörde beim Landkreis.
Welche erforderlichen Unterlagen benötigt werden, kann sowohl beim örtlichen Standesamt als auch beim Landkreis erfragt werden.
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG)
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einkommen des Antragstellers. Gebührenermäßigung ist auf Antrag möglich.
Frau A. Bernhardt
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben H bis Z und Namensänderung Buchstaben L bis Z
Zimmer: B2.2.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2136 03371-608-9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
Frau Dr. B. Kowalczyk
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben A bis G und Namensänderung Buchstaben A bis K
Zimmer: B2-2-02
03371-608-2142 03371-608-9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle