Mit geothermischen Anlagen kann aus dem Untergrund Wärme oder Kälte gewonnen werden. Sie können eine sinnvolle Ergänzung der Energieversorgung (Wärme) für Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch für Stadtteile und ganze Städte darstellen.
Insgesamt sind die Bedingungen für die Nutzung von Erdwärme im Land Brandenburg günstig. Der technische Aufwand für das Abteufen von Bohrungen ist relativ gering (Lockergestein). Der geologische Untergrund bietet ausreichend Möglichkeiten auch für die Tiefengeothermie.
Im Zuge der Nutzung alternativer Energien nimmt die Bedeutung geothermischer Anlagen für die Wärmegewinnung stark zu. Insbesondere die Warmwasserbereitung und Heizung für Einfamilienhäuser werden zunehmend durch die Nutzung der Erdwärme ergänzt.
Sowohl die Entnahme von Grundwasser und das Versenken von gebrauchtem Wasser (Abwasser) als auch das Ändern der physikalischen Eigenschaften des Grundwassers (Temperatur) stellen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Benutzung dar, die einer Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf oder angezeigt werden muss.
siehe Merkblatt "Geothermische Anlagen" des Landkreises Teltow-Fläming
§§ 8, 9, 12 und 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 56 Absatz 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Trinkwasserschutzzonen im Geoportal Teltow-Fläming
Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 56 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme in Brandenburg
Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
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