Im Land Brandenburg ist die Waffenbehörde beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und NICHT bei der jeweiligen Kreisverwaltung angesiedelt.
Für den Bereich des Landkreises Teltow-Fläming nimmt die Polizeidirektion West für die Waffenrechtsbehörde (Polizeipräsidium) die Zuständigkeiten für waffenrechtliche Angelegenheiten wahr.
Antragsteller und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse können an der Außenstelle Potsdam sowie am Hauptsitz in Brandenburg an der Havel alle Anträge stellen und Umschreibungen erledigen. Die Zuständigkeiten richten sich dabei nach dem Wohnortprinzip.
Außenstelle Potsdam
Anschrift:
Polizeidirektion West
Stabsbereich Recht/ Waffenrecht
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
Bearbeitung waffenrechtlicher Angelegenheiten in Bezug auf Schießstätten, Schützenvereine und Waffenhändler für den gesamten Zuständigkeitsbereich der PD West
Öffentliche Sprechstunde: donnerstags 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Waffenbehörde in der PD West in waffenrechtlichen Angelegenheiten unter (0 33 81) 560 2420 an folgenden Tagen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 11 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Waffengesetz (WaffG)
Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVO WaffG) vom 17. Dezember 1991 (GVBl.II/91, [Nr. 46], S.670)
Herr U. Scharnagel
Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde
Zimmer: A1.2.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2116 03371 608 9020 uwe.scharnagel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle