Es wird die organisatorische Vorbereitung von Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Brandenburg, sowie zum Kreistag Teltow-Fläming vorgenommen. Ferner werden die kreislichen Aufgaben zu Volksbegehren bis hin zum Volksentscheid wahrgenommen. Dabei gilt es vielfältige wahlrechtliche Fragestellungen zu klären und insbesondere den Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern beratend zur Seite zu stehen. Ferner wird der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss bei seiner Arbeit unterstützt.
Das Führen der Wählerverzeichnisse, die personelle und sächliche Ausstattung der Wahllokale sind gemeindliche Aufgaben.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Wahlen variieren zu jeder Wahl.
Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Zustimmungserklärung, Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber, Versicherung an Eides statt.
Europawahlgesetz, Europawahlordnung, Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung, Landeswahlgesetz, Landeswahlverordnung, Kommunalwahlgesetz, Kommunalwahlverordnung, Volksabstimmungsgesetz, Volksbegehrensverfahrensverordnung
keine
Frau I. Leistner
Amtsleiterin, Kreiswahlleiterin
Zimmer: B8.2.14
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 1110 03371 608 9180 hauptamt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle