Wald darf nur mit Genehmigung der unteren Forstbehörde in eine andere Nutzungsart zeitweilig oder dauernd umgewandelt werden Hierfür ist ein formgebundener Antrag bei der Forstbehörde einzureichen, die nach Vorlage der kompletten Unterlagen das Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde herstellt. Anschließend bescheidet die Untere Forstbehörde unter Beauflagung von Ersatzaufforstungsmaßnahmen oder einer Walderhaltungsabgabe die beantragte Waldumwandlung.
Zuständigkeiten:
nördlicher Landkreis:
Oberförsterei Wünsdorf
Steinplatz 1
15806 Zossen OT Wünsdorf
Tel. 033702 211400
Tel: 033702 73200
mittlerer Landkreis:
Oberförsterei Baruth
Ernst-Thälmann-Platz 3a
15837 Baruth/ Mark
Tel: 033704 706900
südlicher Landkreis:
Oberförsterei Jüterbog
Tulpenweg 3
14913 Jüterbog
Tel: 03372 442490
Auskunft, ob es sich bei der betreffenden Fläche um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes handelt, erhalten Sie ausschließlich bei der Unteren Forstbehörde.
Auskünfte, hinsichtlich der für ein Waldumwandlungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen, erteilt ausschließlich die Untere Forstbehörde. Aus naturschutzrechtlicher Sicht müssen im Rahmen der Herstellung des Einvernehmens zwischen der Unteren Forstbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde vom Antragsteller stets die konkreten Ersatzmaßnahmen, wie Aufforstung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe der Fläche) oder Walderhaltungsabgabe angegeben werden.
Waldgesetz des Landes Brandenburg - LWaldG
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Für eine Waldumwandlung ist eine Gebühr entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt). Eine Sicherheitsleistung kann erforderlich sein.
Waldgesetz des Landes Brandenburg
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Oberförsterei Wünsdorf
Oberförsterei Baruth
Oberförsterei Jüterbog
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle