Wald, Erstaufforstung

Zuständig

Beschreibung

Wald darf nur mit Genehmigung der unteren Forstbehörde in eine andere Nutzungsart zeitweilig oder dauernd umgewandelt werden Hierfür ist ein formgebundener Antrag bei der Forstbehörde einzureichen, die nach Vorlage der kompletten Unterlagen das Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde herstellt. Anschließend bescheidet die Untere Forstbehörde unter Beauflagung von Ersatzaufforstungsmaßnahmen oder einer Walderhaltungsabgabe die beantragte Waldumwandlung.

Hinweise

Zuständigkeiten:

nördlicher Landkreis:

Oberförsterei Wünsdorf
Steinplatz 1
15806 Zossen OT Wünsdorf
Tel. 033702 211400
Tel: 033702 73200

mittlerer Landkreis:

Oberförsterei Baruth
Ernst-Thälmann-Platz 3a
15837 Baruth/ Mark
Tel: 033704 706900

südlicher Landkreis:

Oberförsterei Jüterbog
Tulpenweg 3
14913 Jüterbog
Tel: 03372 442490

Bitte beachten Sie

Auskunft, ob es sich bei der betreffenden Fläche um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes handelt, erhalten Sie ausschließlich bei der Unteren Forstbehörde.

Notwendige Unterlagen

Auskünfte, hinsichtlich der für ein Waldumwandlungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen, erteilt ausschließlich die Untere Forstbehörde. Aus naturschutzrechtlicher Sicht müssen im Rahmen der Herstellung des Einvernehmens zwischen der Unteren Forstbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde vom Antragsteller stets die konkreten Ersatzmaßnahmen, wie Aufforstung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe der Fläche) oder Walderhaltungsabgabe angegeben werden.

Rechtliche Grundlagen

Waldgesetz des Landes Brandenburg - LWaldG
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG

Gebühren

Für eine Waldumwandlung ist eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - GebOMUGV zu entrichten. Eine Sicherheitsleistung kann erforderlich sein.

Links

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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