Das für Wasserwirtschaft zuständige Ministerium ist Oberste Wasserbehörde.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind untere Wasserbehörden und immer zuständige Wasserbehörde, soweit durch Gesetz und Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Für Aufgaben im wasserrechtlichen Vollzug, die im besonderen Landesinteresse liegen (Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung), ist die dem Landesamt für Umwelt (LfU) zugeordnete Obere Wasserbehörde zuständig.
Alle Wasserbehörden werden durch das Wasserwirtschaftsamt beraten.
ohne
§§ 124, 125 und 126 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung (WaZV)
ohne
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
§§ 124, 125 und 126 Brandenburgisches Wassergesetz
Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung - WaZV
Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2600 03371 608 9170 uwe.strahl@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle