Wasserbuch

Zuständig

Beschreibung

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. Dort sind Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehend sind, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen sowie Zwangsrechte einzutragen.
Das Wasserbuch wird vom Wasserwirtschaftsamt eingerichtet.

Hinweise

Das Wasserbuch wird von Amts wegen elektronisch geführt. Für Auszüge aus dem Wasserbuch wird der Öffentlichkeit über das Internet ein lesender Zugriff eröffnet.

Bitte beachten Sie

In Brandenburg gibt es derzeit keine Vorgaben zum Führen des Wasserbuches. Die Wasserbehörden führen ein Kataster aller erteilten Befugnisse und Rechte. Eintragungen in das Wasserbuch nehmen das Wasserwirtschaftsamt und die unteren Wasserbehörden vor.

Rechtliche Grundlagen

§ 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie §§ 142 und 143 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Brandenburgische Wasserbuchverordnung (BbgWaBuV)

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)