Wassergefährdende Stoffe

Zuständig

Beschreibung

Flüssigkeiten, Feststoffe und Gase sind in der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (AwSV) drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 - 3) zugeordnet. Diese Liste ist nicht abgeschlossen und wird ständig fortgeschrieben.

Für die Herstellung, den Umgang und die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen besteht ein sehr enges Netz rechtlicher Vorschriften. Ein kleiner, aber entscheidender Teil davon ist das Wasserrecht - mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Hinweise

Auf den Sicherheitsdatenblättern für Stoffe ist immer auch die Wassergefährdungsklasse vermerkt.

Bitte beachten Sie

Das Betreiben von Anlagen, das Lagern, Umschlagen, Abfüllen oder Ansammeln von wassergefährdenden Stoffen ist immer bei der Wasserbehörde anzuzeigen - zwei Monate vorher.
Im Zweifel fragen Sie bitte bei den unten genannten Bearbeitern nach.

Notwendige Unterlagen

bei Privatpersonen für Ölheizungen zutreffend

Rechtliche Grundlagen

§§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 20 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2600 03371 608 9170

Herr M. Bullmann
Sachbearbeiter AwSV, TöB
Zimmer: A5.3.04

03371 608 2603 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)