Wassernutzungsentgelt

Zuständig

Beschreibung

Wer mehr als 3.000 Kubikmeter Wasser jährlich aus einem Gewässer entnimmt, zutage fördert oder ableitet, hat dafür an das Land Brandenburg ein Entgelt zu entrichten.
Dieses Entgelt zieht die obere Wasserbehörde ein.

Hinweise

Das Wassernutzungsentgelt ist eine zweckgebundene Einnahme des Landes und kommt dem Gewässerschutz zu gute.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§§ 40 bis 42 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Das Entgelt selbst.

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Mai
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2609 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)