Weitläufig wird unter dem Begriff Wasserrechte jede Ermächtigung verstanden, die dazu berechtigt, ein Gewässer zu benutzen.
Das Wasserrecht unterscheidet zwischen Erlaubnis, gehobener Erlaubnis und Bewilligung sowie alten Rechten und Befugnissen.
Erlaubnis und Befugnis sind gleich bedeutend.
Nur eine Bewilligung oder ein altes Recht begründen ein Recht im engen wasserrechtlichen Sinne.
ohne
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
Frau I. Mai
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
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Landkreis Teltow-Fläming
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