Wasserrechte

Zuständig

Beschreibung

Weitläufig wird unter dem Begriff Wasserrechte jede Ermächtigung verstanden, die dazu berechtigt, ein Gewässer zu benutzen.

Das Wasserrecht unterscheidet zwischen Erlaubnis, gehobener Erlaubnis und Bewilligung sowie alten Rechten und Befugnissen. Erlaubnis und Befugnis sind gleich bedeutend.

Hinweise

Nur eine Bewilligung oder ein altes Recht begründen ein Recht im engen wasserrechtlichen Sinne.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Mai
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2609 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)