Die Erlaubnis gewährt die widerrufliche Befugnis, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. Sie wird meist auf 15 Jahre befristet.
Die am häufigsten erteilten Erlaubnisse:
- Einleiten von Niederschlagswasser;
- Entnahme und Ableitung von Grundwasser zur Grundwasserabsenkung;
- Einleiten von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen;
- Entnahme von Grundwasser zur Wasserversorgung;
- Verändern der physikalischen Eigenschaften des Grundwassers durch größere Wärmepumpen;
- Aufstauen von Oberflächengewässern (Staurecht oder Staumarke).
Bei der Erteilung von Erlaubnissen und Bewilligungen kann zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-V) und oder eine Flora-Fauna-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsprüfung notwendig werden.
formlos; Wer ? Was ? Wo ? Wie ? Wieviel ? Wozu/Wofür ?; eventuell UVP, UVP-V und oder FFH-Verträglichkeitsprüfung
§ 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 28 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).
Frau R. Weng
Büromitarbeiterin
Zimmer: A5.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2613 03371 608 9170 ramona.weng@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle