Wasserschutzgebietsverordnung

Zuständig

Beschreibung

Das Grundwasser, das der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser dient, unterliegt besonderem Schutz. Daher verfügt in der Regel jede Trinkwasserfassung eines Wasserwerkes über ein so genanntes "Trinkwasserschutzgebiet".
Ein Trinkwasserschutzgebiet wird durch eine Rechtsverordnung des für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministers oder des Kreistages festgesetzt (Wasserschutzgebietsverordnung).
In dieser Verordnung sind die genauen Grenzen der einzelnen Zonen (I, II und III) sowie die jeweiligen Verbote und Nutzungsbeschränkungen niedergeschrieben.
Jedes Wasserwerk verfügt über eine eigene Verordnung.

Hinweise

Auskunft über die Grenzen und Verbote erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 15, 16 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2606 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)