Gegen die Entscheidungen der Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch muss form- und fristgerecht eingelegt werden.
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten, wenn der Sozialrechtsweg gegeben ist, das Sozialgerichtsgesetz, wenn der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, die Verwaltungsgerichtsordnung.
Bei persönlicher Vorsprache ist die Vorlage eines Personalausweises notwendig. Sollten Sie als Vertreter des Widerspruchsführers vorsprechen, wird eine entsprechende Vollmacht benötigt.
§ 62 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X), § 79 VwVerfG und §§ 68 ff. VwGO
keine
Frau M. Baron
Sachbearbeiterin Widersprüche
Zimmer: B6.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3366 03371 608 9210 m.baron@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle