Eine Wiederzulassung liegt dann vor, wenn ein stillgelegtes/abgemeldetes/außer Betrieb gesetzes Fahrzeug auf denselben Halter wieder zugelassen wird.
- Alte reservierte Kennzeichen können zur Abstempelung wieder vorgelegt werden.
- Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandates möglich.
- Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungstelle (Gebührenschulden) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
Sollten die alten Kennzeichen nicht vorgelegt werden können, müssten Sie sich auf Ihre Kosten neue Kennzeichen anfertigen lassen, ggf. können die Kennzeichen auch geändert werden. Anbieter befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstellen.
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II/Allgemeine Betriebserlaubnis,
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer),
- Vollmacht bei Vertretung,
- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate,
- bei Zulassung auf eine Firma - nur juristische Personen - Handelsregisterauszug und Standortnachweis (z. B. Gewerbeanmeldung),
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern Meldebescheinigung/Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten einschl. beider Ausweise,
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung sowie eine gültige Hauptuntersuchung,
- sofern vorhanden die Kennzeichen.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zossen, Stubenrauchstraße 26 c und Luckenwalde, Louis-Pasteur-Str. 5
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Achtung: Der Markenspender für die Anmeldung schließt 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Aus Kapazitätsgründen kann er auch bereits vorzeitig geschlossen werden!
Bei mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung, nur in der Außenstelle Zossen.
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten und Informationen über vorzeitigen Annahmeschluss aufgrund hohen Andrangs beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle