Wochenmärkte sind zeitlich begrenzte, regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren zum sofortigen Verkauf anbieten.
Sind zusätzliche Haltverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Parkplätze erforderlich, sollten sie gleich mit angegeben werden.
Unter öffentlichem Verkehrsgrund ist nicht nur die Fahrbahn an sich zu verstehen. Vielmehr gehören dazu auch Rad- und Gehwege, unbefestigte Seitenstreifen, Parkbuchten, Parkplätze usw.
Schriftlicher Antrag, je nach Umfang der Veranstaltung mit Verkehrszeichenplan und Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungsversicherung. Dieser Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Marktbeginn beim Straßenverkehrsamt in Luckenwalde.
§ 29 Straßenverkehrsordnung
Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2720 03371 608 9060 b.hinze@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle