Wohnheim, Unterkunft für Auszubildende (Vergabe von Plätzen)

Zuständig

Beschreibung

Vergabe der Wohnheimplätze

Hinweise

Zur Nutzung des Wohnheimes werden grundsätzlich Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Teltow-Fläming zugelassen, wenn ihnen die tägliche Anreise von der Wohnung zur Schule nicht zumutbar ist.

Notwendige Unterlagen

Antragsformular

Die Nutzer des Wohnheims müssen innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme im Wohnheim ihren vollständigen Impfschutz gegen Masern nachweisen.

Rechtliche Grundlagen

Satzung über die Benutzung des Wohnheimes für Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums des Landkreises Teltow-Fläming und die Erhebung von Gebühren

Gebühren

lt. Satzung für die Unterbringung:

monatliche Gebühr 250 Euro
wöchentliche Gebühr 59,80 Euro im Rahmen des Blockunterrichts
Nutzung an einzelnen Tagen in der Woche 12,40 Euro täglich

Ansprechpersonen

Frau Y. Strietzel
Sachbearbeiterin Haushalt
Zimmer: C3.0.07

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3125 03371 608 9070

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)