Wohnheim, Unterkunft für Auszubildende (Vergabe von Zuschüssen)

Zuständig

Beschreibung

Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung

Hinweise

Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der u. g. Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht der Höhe nach nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bitte beachten Sie

Die Zuschüsse sind spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene 1. Schulhalbjahr und spätestens bis 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene Schulhalbjahr zu beantragen. (Ausschlussfristen)

Notwendige Unterlagen

schriftlicher Antrag

Rechtliche Grundlagen

Richtlinie zur Gewährung von Landeszuschüssen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft (RL Unterkunft-Verpflegung-RLU-V) vom 10. Mai 2023.

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Schulze-Keppler
Sachbearbeiterin Schülerbeförderung
Zimmer: C3.0.14

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3133 03371 608 9070

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)