Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der u. g. Richtlinie und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht der Höhe nach nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Zuschüsse sind spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene 1. Schulhalbjahr und spätestens bis 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene Schulhalbjahr zu beantragen. (Ausschlussfristen)
schriftlicher Antrag
Richtlinie zur Gewährung von Landeszuschüssen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft (RL Unterkunft-Verpflegung-RLU-V) vom 23. Juli 2021.
keine
Frau A. Schulze-Keppler
Sachbearbeiterin Schülerbeförderung
Zimmer: C3.0.14
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3133 03371 608 9070 ariane.schulze-keppler@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle