Der Zahnärztliche Dienst untersucht einmal schuljährlich alle in Kindertagesstätten oder in Tagespflegen befindlichen Kinder, alle Schüler/-innen bis zur Jahrgangsstufe 10 sowie Behinderte ohne Altersbegrenzung in Förderschulen. Die Untersuchungen erfolgen im Hinblick auf Zahnerkrankungen (Karies), Früherkennung von Gebiss-Schäden, Zahnfehlstellungs- und Kieferanomalien, Veränderungen des Zahnhaltegewebes und der Schleimhaut sowie ein eventuell vorhandenes Kariesrisiko.
Die Sorgeberechtigten werden schriftlich über festgestellte Auffälligkeiten und Behandlungsbedürftigkeit informiert. Die Eltern haben die Möglichkeit, bei der Untersuchung ihres Kindes und zur Besprechung der Untersuchungsergebnisse anwesend zu sein und Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Zahnärztlicher Prophylaxepass, wenn vorhanden (Vorschulkinder, Schulkinder)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg / Brandenburgisches Schulgesetz / VV Schulbetrieb / KITA-Gesetz / § 21 Sozialgesetzbuch V und entsprechende Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe insbesondere in Kindergärten und Schulen des Landes Brandenburg / Rundschreiben Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste / Brandenburgisches Datenschutzgesetz
keine
Frau A. Terhorst
Sachgebietsleiterin, Fachzahnärztin für öffentliches Gesundheitswesen
Zimmer: C0.2.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3860 03371 608 9050 Anja.Terhorst@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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