Zoogenehmigung und Anzeigepflicht bei Tiergehegen

Zuständig

Beschreibung

Als Zoos werden dauerhafte Einrichtungen bezeichnet, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.

Zirkusse, Tierhandlungen, Gehege zur Haltung einheimischer Schalenwildarten und Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden, gelten nicht als Zoos und fallen nicht unter die Genehmigungspflicht. Es handelt sich also um Wildparks, Tiergärten, Vogelparks, aber auch Straußengehege, die zu einem maßgeblichen Anteil der Zurschaustellung dienen.

Für Tiergehege gilt im Land Brandenburg nur im Sonderfall darüber hinaus eine Anzeigepflicht.

Hinweise

Weitere Hinweise können sie dem Merkblatt "Zoogenehmigung (Tiergehege)" entnehmen.

Bitte beachten Sie

siehe Merkblatt Nummer "Zoogenehmigung und Anzeige Tiergehege"

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Herr H. Sommer
Sachbearbeiter Artenschutz (Blankenfelde-Mahlow, Rangsdorf, Zossen, Am Mellensee, Baruth, Amt Dahme)
Zimmer: B2.3.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2504 03371 608 9170

Frau M. Schön
Sachbearbeiterin Artenschutz (Großbeeren, Ludwigsfelde, Trebbin, Nuthe-Urstromtal, Luckenwalde, Jüterbog, Niedergörsdorf)
Zimmer: B2.3.03

03371 608 2502 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)