Zoohandel

Zuständig

Beschreibung

Für das Betreiben eines Zoohandels, eines Zoofachgeschäftes und den gewerblichen Handel mit Zierfischen und Ziervögeln ist eine Erlaubnis zum gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 des Tierschutzgesetz erforderlich. Diese Erlaubnis ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming zu beantragen.

Hinweise

Folgende Voraussetzungen sind für diese Erlaubnis zu erfüllen:

1. Fachkenntnisse der für die Tätigkeit verantwortliche Person (z. B. abgeschlossene Ausbildung zum Tierpfleger(in), Tierpflegemeister(in), Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel, Fachrichtung Zoo u. a.)
2. Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person (Nachweis durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)
3. Die Räume und Einrichtungen für die Ausübung der Tätigkeit müssen eine tierartgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung der gehaltenen und angebotenen Tiere ermöglichen.

Bitte beachten Sie

Das polizeiliche Führungszeugnis ist bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.

Notwendige Unterlagen

Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, Nachweise der beruflichen Qualifikation (siehe Hinweise Nr. 1), Skizze oder Bauplan der Betriebsräume, Beschreibung der Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere

Rechtliche Grundlagen

Tierschutzgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz

Links

Ansprechpersonen

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)