Zucht und Haltung von Papageien/Sittichen

Zuständig

Beschreibung

Die Zucht und der Handel mit Sittichen ist erlaubnispflichtig. Der Züchter muss dazu gegenüber dem Amtstierarzt in einem Gespräch vor Ort seine Sachkunde, die tierschutzgerechte Haltung der Tiere und seine Zuverlässigkeit nachweisen. Grund für die Erlaubnispflicht ist u.a. der Schutz der Menschen vor der Psittakose (Papageienkrankheit).

Hinweise

Gewerbsmäßige Züchter und Händler benötigen darüber hinaus eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und mehr als 25 Zuchtpaare von Vogelarten bis Nymphensittichgröße oder mehr als 10 Zuchtpaare größer als Nymphensittiche, bei Kakadus und Aras fünf Zuchtpaare, gehalten werden.

Notwendige Unterlagen

Antrag

Rechtliche Grundlagen

Tierseuchengesetz, Psittakose-Verordnung, Tierschutzgesetz

Gebühren

nach Gebührenordnung

Ansprechpersonen

Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2215 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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