Einrichtungen, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, behandeln und / oder in den Verkehr bringen, sind zulassungspflichtig, d. h. sie dürfen die Tätigkeit erst nach erfolgter Zulassung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung aufnehmen.
Von der Zulassung ausgenommen sind Betriebe, die lediglich:
- Primärproduktion betreiben
- Transporttätigkeiten betreiben
- die Lagerung von Erzeugnissen, deren Lagerung keiner Temperaturregelung bedarf, vornehmen
- Betriebe des Einzelhandels
Anträge auf Zulassung sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung, zu stellen.
Wir empfehlen Ihnen, sich schon in der Planungsphase mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen, um zeit- und kostenaufwendige Planungsfehler zu vermeiden.
Für die Zulassung sind zahlreiche Unterlagen vorzulegen, welche beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, SG Lebensmittelüberwachung zu erfragen sind.
VO (EG) Nr. 852/2004
VO (EG) Nr. 853/2004
VO (EG) Nr. 854/2004
Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV
Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV
AVV Lebensmittelhygiene
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrauchrschutz (GebO MUGV) in der zurzeit gültigen Fassung.
Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2220 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle