Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ersatz

Zuständig

Beschreibung

Verlust/Ersatz eines Fahzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
sowie Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)

Hinweise

Fahrzeugschein/ZB I können sofort ausgestellt werden.
Im Regelfall werden eidesstattliche Versicherungen abgenommen. Dies erfordert ein persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters.
Alternativ kann hier das Formular (s. u.) genutzt werden.

Bei Fahzeugbrief/ZB II ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig, da die eidestattliche Versicherung vor der Behörde abgegeben werden muss.
Die Neuaustellung kann hier bis zu 3 Wochen dauern.

Sollte sich das in Verlust geratene Dokument wieder auffinden, sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich abzugeben!

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate;
  • Verlusterklärung; ggf. gültige Hauptuntersuchung und eine eidesstattliche Versicherung

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

Achtung: Aus Kapazitätsgründen kann der Markenspender für die Anmeldung bereits vorzeitig geschlossen werden!

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)