Verlust/Ersatz eines Fahzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
sowie Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
Fahrzeugschein/ZB I können sofort ausgestellt werden.
Im Regelfall werden eidesstattliche Versicherungen abgenommen. Dies erfordert ein persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters.
Alternativ kann hier das Formular (s. u.) genutzt werden.
Bei Fahzeugbrief/ZB II ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig, da die eidestattliche Versicherung vor der Behörde abgegeben werden muss.
Die Neuaustellung kann hier bis zu 3 Wochen dauern.
Sollte sich das in Verlust geratene Dokument wieder auffinden, sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich abzugeben!
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bitte beachten Sie neue Öffnungszeiten und Online-Terminbuchung ab 19. Januar 2026
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
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Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle