Verlust/Ersatz eines Fahzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) sowie Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
Fahrzeugschein/ZB I können sofort ausgestellt werden.
Im Regelfall werden eidesstattliche Versicherungen abgenommen. Dies erfordert ein persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters.
Alternativ kann hier das Formular (s. u.) genutzt werden.
Bei Fahzeugbrief/ZB II ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig, da die eidestattliche Versicherung vor der Behörde abgegeben werden muss.
Die Neuaustellung kann hier bis zu 3 Wochen dauern.
Sollte sich das verlorengegangene Dokument wieder auffinden, sind Sie verpflichtet, dieses unverzüglich abzugeben!
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate;
- Verlusterklärung; ggf. gültige Hauptuntersuchung und eine eidesstattliche Versicherung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten!
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle